SPD Herxheim, Herxheim-Hayna, Herxheimweyher

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EINSTIMMUNG FÜR NEUFASSUNG

Veröffentlicht am 19.05.2020 in Aktuell

hERXHEIM, 19.05.2020 / Unter Federführung unseres SPD-Mitglieds im Ortsbeirat Hayna (OBR), Hans Günter Hebel, wurde ein gemeinsamer Antrag in die jüngste Sitzung des OBR eingebracht. Ziel war es, eine Neufassung des Bebauungsplans „Hauptstraße“ auf den Weg zu bringen. Einstimmig wurde der Antrag von CDU, FWG und SPD angenommen.

Beschlussvorschlag:

1.      Der Ortsbeirat Hayna beschließt, dem Ortsgemeinderat Herxheim die Neufassung des Bebauungsplans zum Empfehlen.

2.      Die Verwaltung wird gebeten, die Neufassung des Bebauungsplans anzustoßen / durchzuführen und den Prozess aktiv und konstruktiv zu unterstützen.

3.      Der Ortsgemeinderat Herxheim soll in seiner Sitzung am 30.06.2020 über die Neufassung beschließen.

4.      In die Neufassung des Bebauungsplans müssen einfließen die

a)      aktuellen Überlegungen zum Städtebaulichen Konzept von Hayna

b)      die Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes

c)      die Ergebnisse der Dorfmoderation.

5.      Mit dem Anstoß zur Neufassung des Bebauungsplans muss ein breiter Beteiligungs-prozess über Entwicklungsmöglichkeiten im Ortszentrum sowie der Gesamtentwicklung des Ortsbezirks erfolgen.

6.      Die Entwicklungsmöglichkeiten entlang der Friedhofstraße / Kapellenweg sind dabei im Besonderen ins Auge zu fassen

7.      Der Beteiligungsprozess muss durch ein externes Fachbüro begleitet werden.

Begründung:

1.      Bei der Beratung des TOP 2. in der 6. OBR-Sitzung am 18.05.2020 sollten wir es nicht nur bei einer „Information“ belassen. Wir sollten als OBR Hayna deutlich unseren Wunsch und Willen zu einer Neufassung des Bebauungsplans Hauptstraße mit einem Beschluss zum Ausdruck bringen.

2.      Alle in der Darstellung der Sach- und Rechtslage aufgeführten Punkte werden als richtig und notwendig anerkannt. Dennoch ist ein Zuwarten nicht nötig und angebracht.

3.      Der aktuelle Bebauungsplan „Hauptstraße“ wird den Entwicklungen in Hayna nicht mehr gerecht.

4.      Der Geltungsbereich muss nach Osten und Westen erweitert werden.

5.      Durch die Verschiebung von Baugrenzen sind private Grünflächen in den Bebauungsplan einzubeziehen.

6.      Es müssen im neuen Bebauungsplan mehr Flächen für Wohnbebauung in Abhängigkeit der Stellflächen entstehen. Damit erfüllen wir den Wunsch vieler, auch junger Familien, in Hayna wohnen zu bleiben bzw. nach Hayna zu ziehen.

7.      Damit wirken wir auch der Abwanderung von Bauwilligen  - die Nachfrage kann aktuell nicht mehr erfüllt werden - nach.

8.      Der Scheunengürtel als Maßgabe für die Bebauung muss aufgehoben werden.

9.      Eine Bebauung entlang der Friedhofstraße sowie des Kapellenweg muss beidseitig möglich sein.

10.    Die Aufzählung der Gründe, die für eine Neufassung des Bebauungsplans sprechen, wurden hier nicht abschließend genannt.

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