TEIL DER 2,7 MIO. LANDESMITTEL SOLL FREIBAD-DEFIZIT ABDECKEN

Veröffentlicht am 30.06.2020 in Kommunales

hERXHEIM, 30.06.2020 / Gestern haben unsere beiden SPD-Kreisausschussmitglieder Torsten Blank und Herrmann Bohrer zur Unterstützung der Kommunen im Landkreis den Antrag eingebracht, einen Teil der 2,7 Mio. Landeszuweisung an den Landkreis SÜW an die Verbandsgemeinden weiterzugeben, um damit die coronabedingten Mehraufwendungen gerade im Bereich der Freibäder und anderen Freizeiteinrichtungen abzudecken.

Der SPD-Antrag wurde wie folgt begründet:

Die Öffnung der Freibäder unter der Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, sowie der zentralen Sport- und Freizeitanlagen in unserem Landkreis unter Corona-Bedingungen beschäftigte in den letzten Wochen alle Verbandsgemeinden und teilweise auch einzelne Ortsgemeinden. Dabei standen neben den organisatorischen Herausforderungen die finanziellen Mehraufwendungen bzw. Mindereinnahmen bei Eintrittsgeldern in der Diskussion. Wie den Informationsvorlagen der Räte und der Berichterstattung aus den Gremien zu entnehmen ist, gehen die Betreiber der Freibäder von finanziellen Zusatzbelastungen zwischen 40.000 bis 100.000 Euro für die Badesaison 2020 aus.

Alle Kommunen an der Südlichen Weinstraße, die ein Freibad betreiben, haben sich - trotz der erheblichen Mehraufwendungen - für eine Öffnung ihres Bades entschieden. Dabei standen vor allem die sozialen Aspekte im Vordergrund, den Kindern, Jugendlichen und Familien, die evtl. nicht in Urlaub fahren können und wollen, ein Freizeitangebot bereitzustellen.

Ähnlich verhält es sich mit anderen zentralen Sport- und Freizeiteinrichtungen (z. B. die alla-Hopp-Anlagen) die in den letzten Tagen mit erhöhtem Hygiene- und damit Kostenaufwand wieder zur Nutzung freigegeben wurden.

Im März dieses Jahres hat die Landesregierung den rheinland-pfälzischen Kommunen eine finanzielle Soforthilfe für Corona bedingte Mehraufwendungen zur Verfügung gestellt. Die Mittel bemessen sich auf 25 Euro/Einwohner - somit für den Landkreis SÜW auf 2,7 Mio. Euro - und stehen ohne weitere Zweckbindung bereit.

Es gab, mit der Zuweisung der Landesmittel an den Landkreis, eine Übereinkunft von Kreis und Verbandsgemeinden, die Mittel zunächst beim Landkreis zu belassen und die Corona bedingten Mehraufwendungen beim Landkreis abzuwarten. In der Sitzung des Kreistages vom 22. Juni 2020 wurden die derzeitigen Ausgaben des Landkreises im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf rund 1,1 Mio. beziffert. Damit stehen derzeit noch 1,6 Mio. Euro der „Corona-Soforthilfe“ bereit.

Zur Unterstützung der Kommunen stellt die SPD-Fraktion hiermit den Antrag, einen Teil der Summe an die Verbandsgemeinden weiterzugeben, um die Corona bedingten Mehraufwendungen gerade im Bereich der Freibäder und anderen Freizeiteinrichtungen abzudecken.

Um zu einer einheitlichen Verfahrensweise zu kommen, schlagen wir je Verbandsgemeinde einen Betrag von 5 Euro pro Bürger vor, das ergibt eine Gesamtsumme von zirka 550.000 Euro und einen Betrag zwischen 40.000 und 110.000 EUR je Verbandsgemeinde. Für die Weiterreichung und die weitere Verwendung sind die Verbandsgemeinden verantwortlich.

Alternativ könnten wir uns auch einen Festbetrag je Freibad/Einrichtung in vergleichbarer Höhe vorstellen.

Wir bitten den Antrag in den nächsten Gremiensitzungen zu beraten und würden uns freuen, wenn fraktions- und parteiübergreifend hier eine Lösung gefunden würde, die den Kommunen, aber auch den Menschen in dieser für uns alle schwierigen Situation weiterhilft.

Schauen wir mal, was daraus wird!

 

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