
Herxheim 2.03. / Altkanzler Gerhard Schröder darf trotz seiner Nähe zu Russland weiterhin SPD-Mitglied bleiben. Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover erklärte in zweiter Instanz, es lasse sich nicht nachweisen, dass Schröder gegen die Parteiordnung verstoßen habe. Gegen das Urteil im Sommer hatten mehrere SPD-Mitglieder Berufung eingelegt. Jetzt wird festgestellt, dass Gerhard Schröder nicht gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe. "Möglicherweise haben deutsche Spitzenpolitiker die Gefahren einer Abhängigkeit von russischen Energielieferungen in den vergangenen 25 Jahren falsch eingeschätzt." Das betreffe aber auch andere Politiker der SPD und anderer Parteien.