HERXHEIM 11.02. … muss sich der bayrische Ministerpräsident Söder nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fühlen. Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Die Impfpflicht ist damit ohne "verfassungsrechtliche Bedenken" umsetzbar. Geklagt haben überwiegend ungeimpfte Beschäftigte und auch Einrichtungsleiter, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen. Dies ist mit Blick auf die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wichtig, auch wenn die Richterinnen und Richter zunächst nur eine Folgeabwägung vorgenommen haben. Ein Deckzettel für Populist Söder? Ob er jetzt zunächst nachdenkt, bevor er etwas verkündet? „In der jetzigen Zeit braucht Politik klare Führung und nicht Schaumschlägerei“, so unser Ortsvereinsvorsitzender Erwin Welsch. Siehe hierzu auch unser Bericht vom 8.02.2022.