NEUREGELUNG SCHNELL ANPACKEN

Veröffentlicht am 17.12.2020 in Landespolitik

HERXHEIM 17.12. / Das von der CDU-Rheinland-Pfalz vor vielen Jahren eingeführte System des kommunalen Finanzausgleichs muss neu geregelt werden. Dies hat der Verfassungsgerichtshof beschlossen und die bisherige Praxis als verfassungswidrig bezeichnet. An der Klage war anfänglich auch der Landkreis SÜW beteiligt. Nachdem jedoch erkannt wurde, dass die finanziellen Rahmenbedingungen im Landkreis wenige geeignet sind, Klage zu führen, hat sich der Landkreis als Kläger zurückgenommen.

In der Tat steht der Landkreis danke der hohen Steuerkraft seiner Kommunen (+6,3 %) sowie der guten Finanzausstattung durch das Land gut da. Hier einige wenigen Zahlen. Durch die Gewerbesteuerkompensationen von Bund und Land fließen fast 9 Mill. in den Landkreis. Die Verschuldung geht Jahr für Jahr zurück. Die Liquiditätskredite liegen bei null. Die Schlüsselzuweisungen vom Land steigen. Der Haushaltszwischenbericht geht von einem Jahresüberschuss in 2019 von 5,2 Mio. aus. Im Jahr 2018 betrug der Jahresüberschuss 6.75 Mio. Der Haushalt war 2018 ausgeglichen.

 

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